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   VGH Bayern, 03.11.2003 - 22 ZB 03.2451   

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VGH Bayern, 03.11.2003 - 22 ZB 03.2451 (https://dejure.org/2003,16239)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.11.2003 - 22 ZB 03.2451 (https://dejure.org/2003,16239)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. November 2003 - 22 ZB 03.2451 (https://dejure.org/2003,16239)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbliebene Vorabentscheidung über den Rechtsweg; Behandlung des Hilfsantrages beim Eintritt einer innerprozessualen Bedingung; Allgemeiner Immissionsabwehranspruch; Verwaltungsrechtsweg beim Verlangen nach Einschreiten der zuständigen Immissionsschutzbehörde; ...

  • Judicialis

    GVG § 17 Abs. 1 Satz 2; ; GVG § 17 Abs. 2 Satz 1; ; GVG § 17 a Abs. 1; ; GVG § 17 a Abs. 2 Satz 1; ; GVG § 17 a Abs. 5; ; VwGO § 91 Abs. 1; ; VwGO § 91 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 224
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2003 - 22 ZB 03.2451
    Dabei war zu berücksichtigen, dass die Ermittlung der Zumutbarkeit von Immissionen in jedem Falle eine umfassende Bewertung der örtlichen Gesamtsituation erfordert, die einer strikten Bindung des Tatrichters an den Wortlaut des Klageantrags in der Regel entgegensteht (§ 88 Hs. 2 VwGO; zum zivilgerichtlichen Verfahren s. BGH vom 5.2. 1993, NJW 1993, 1656/1657).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92

    Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2003 - 22 ZB 03.2451
    Wird gegen eine solche Entscheidung Berufung eingelegt bzw. Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, so ist das Rechtsmittelgericht an der (erneuten) Prüfung der Rechtswegfrage auch durch die Vorschrift des § 17 a Abs. 5 GVG nicht gehindert; die Abweisung der Klage als unzulässig allein wegen fehlender Entscheidungskompetenz des Gerichts stellt im Sinne dieser Vorschrift keine "Entscheidung in der Hauptsache" dar (BGHZ 119, 246/249 f.; BGH vom 19.3. 1993, MDR 1993, 755/756; OVG Münster vom 6.8. 1993, NVwZ 1994, 179; VGH Kassel vom 9.12.1993, NVwZ-RR 1994, 700/701; vgl. auch BVerwG vom 22.11.1997, BayVBl 1998, 603).
  • BGH, 15.01.1998 - I ZB 20/97

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Betriebskrankenkasse und einer AOK

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2003 - 22 ZB 03.2451
    Sie hatte den Vorteil, dass nach Wirksamwerden eines etwaigen Verweisungsbeschlusses sogleich selbstständig über den Antrag auf behördliches Einschreiten im Verwaltungsgerichtsweg hätte entschieden werden müssen; im anderen Fall hätte dagegen die Verweisungswirkung den Hilfsantrag zunächst miterfasst, so dass erst nach einer möglichen Abweisung des Hauptantrags im Zivilrechtsweg eine Rückverweisung des weiteren Rechtsschutzbegehrens an das Verwaltungsgericht und damit eine Sachentscheidung in Betracht gekommen wäre (vgl. BGH vom 28.5. 1956, NJW 1956, 1357; vom 26.2. 1998, NJW 1998, 2743/2744; Gummer, in: Zöller, ZPO, RdNr. 13a zu § 17a GVG; M. Wolf in: Münchner Kommentar zur ZPO, RdNr. 16 u. 19 zu § 17a GVG; teilweise a. A. Kissel, GVG, 3. Aufl., § 17 RdNr. 49).
  • BVerwG, 22.11.1997 - 2 B 104.97

    Zulässigkeit des Rechtsweges - Parteirüge - Rechtsmittelverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2003 - 22 ZB 03.2451
    Wird gegen eine solche Entscheidung Berufung eingelegt bzw. Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, so ist das Rechtsmittelgericht an der (erneuten) Prüfung der Rechtswegfrage auch durch die Vorschrift des § 17 a Abs. 5 GVG nicht gehindert; die Abweisung der Klage als unzulässig allein wegen fehlender Entscheidungskompetenz des Gerichts stellt im Sinne dieser Vorschrift keine "Entscheidung in der Hauptsache" dar (BGHZ 119, 246/249 f.; BGH vom 19.3. 1993, MDR 1993, 755/756; OVG Münster vom 6.8. 1993, NVwZ 1994, 179; VGH Kassel vom 9.12.1993, NVwZ-RR 1994, 700/701; vgl. auch BVerwG vom 22.11.1997, BayVBl 1998, 603).
  • BGH, 19.03.1993 - V ZR 247/91

    Rechtswegprüfung durch Revisionsgericht - Ansprüche aus

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2003 - 22 ZB 03.2451
    Wird gegen eine solche Entscheidung Berufung eingelegt bzw. Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, so ist das Rechtsmittelgericht an der (erneuten) Prüfung der Rechtswegfrage auch durch die Vorschrift des § 17 a Abs. 5 GVG nicht gehindert; die Abweisung der Klage als unzulässig allein wegen fehlender Entscheidungskompetenz des Gerichts stellt im Sinne dieser Vorschrift keine "Entscheidung in der Hauptsache" dar (BGHZ 119, 246/249 f.; BGH vom 19.3. 1993, MDR 1993, 755/756; OVG Münster vom 6.8. 1993, NVwZ 1994, 179; VGH Kassel vom 9.12.1993, NVwZ-RR 1994, 700/701; vgl. auch BVerwG vom 22.11.1997, BayVBl 1998, 603).
  • VGH Bayern, 02.02.2004 - 22 B 03.2451

    Rechtsweg für einen Immissionsabwehranspruch bei Ausgehen der Belästigungen von

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2003 - 22 ZB 03.2451
    Soweit die Berufung zugelassen worden ist, wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen 22 B 03.2451 fortgesetzt; der Einlegung einer Berufung bedarf es nicht.
  • VGH Hessen, 09.12.1993 - 6 UE 571/93

    Überprüfung der Rechtswegzuständigkeit durch das Rechtsmittelgericht; Rechtsweg

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2003 - 22 ZB 03.2451
    Wird gegen eine solche Entscheidung Berufung eingelegt bzw. Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, so ist das Rechtsmittelgericht an der (erneuten) Prüfung der Rechtswegfrage auch durch die Vorschrift des § 17 a Abs. 5 GVG nicht gehindert; die Abweisung der Klage als unzulässig allein wegen fehlender Entscheidungskompetenz des Gerichts stellt im Sinne dieser Vorschrift keine "Entscheidung in der Hauptsache" dar (BGHZ 119, 246/249 f.; BGH vom 19.3. 1993, MDR 1993, 755/756; OVG Münster vom 6.8. 1993, NVwZ 1994, 179; VGH Kassel vom 9.12.1993, NVwZ-RR 1994, 700/701; vgl. auch BVerwG vom 22.11.1997, BayVBl 1998, 603).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1993 - 22 B 1709/93

    Entscheidung in der Hauptsache; Entscheidung in der Sache; Entscheidung über

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2003 - 22 ZB 03.2451
    Wird gegen eine solche Entscheidung Berufung eingelegt bzw. Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, so ist das Rechtsmittelgericht an der (erneuten) Prüfung der Rechtswegfrage auch durch die Vorschrift des § 17 a Abs. 5 GVG nicht gehindert; die Abweisung der Klage als unzulässig allein wegen fehlender Entscheidungskompetenz des Gerichts stellt im Sinne dieser Vorschrift keine "Entscheidung in der Hauptsache" dar (BGHZ 119, 246/249 f.; BGH vom 19.3. 1993, MDR 1993, 755/756; OVG Münster vom 6.8. 1993, NVwZ 1994, 179; VGH Kassel vom 9.12.1993, NVwZ-RR 1994, 700/701; vgl. auch BVerwG vom 22.11.1997, BayVBl 1998, 603).
  • BGH, 28.05.1956 - III ZR 326/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2003 - 22 ZB 03.2451
    Sie hatte den Vorteil, dass nach Wirksamwerden eines etwaigen Verweisungsbeschlusses sogleich selbstständig über den Antrag auf behördliches Einschreiten im Verwaltungsgerichtsweg hätte entschieden werden müssen; im anderen Fall hätte dagegen die Verweisungswirkung den Hilfsantrag zunächst miterfasst, so dass erst nach einer möglichen Abweisung des Hauptantrags im Zivilrechtsweg eine Rückverweisung des weiteren Rechtsschutzbegehrens an das Verwaltungsgericht und damit eine Sachentscheidung in Betracht gekommen wäre (vgl. BGH vom 28.5. 1956, NJW 1956, 1357; vom 26.2. 1998, NJW 1998, 2743/2744; Gummer, in: Zöller, ZPO, RdNr. 13a zu § 17a GVG; M. Wolf in: Münchner Kommentar zur ZPO, RdNr. 16 u. 19 zu § 17a GVG; teilweise a. A. Kissel, GVG, 3. Aufl., § 17 RdNr. 49).
  • FG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 5 K 150/15

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Doppelte Rechtshängigkeit - Zitiergebot -

    Eine Identität des Streitgegenstandes und damit eine doppelte Rechtshängigkeit ist vielmehr erst dann gegeben, wenn das Klagebegehren - selbst wenn es in den betroffenen Verfahren unterschiedlich formuliert wurde - dem Inhalt nach auf dieselbe gerichtlichen Entscheidung abzielt [BVerwG, Beschluss vom 15. November 1995 - 6 P 4.94 - NVwZ-RR 1996, S. 403 (404); BayVGH, Beschluss vom 03. November 2003 - 22 ZB 03.2451 - NVwZ-RR 2004, S. 224 (225)].
  • VG Stuttgart, 25.01.2022 - 2 K 2277/19

    Präklusion nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz; Wahrung der Klagebegründungsfrist

    Die nachträgliche Einbeziehung eines zusätzlichen Klagebegehrens, die zu einer Eventualklagehäufung im Sinne des § 44 VwGO führte, ist an die Voraussetzungen des § 91 VwGO gebunden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.11.2003 - 22 ZB 03.2451 - juris Rn. 17).

    Die Sachdienlichkeit ist in der Regel zu verneinen, wenn der Rechtstreit ohne die Berücksichtigung des nachträglichen Hilfsantrags bereits entscheidungsreif wäre, während dessen Zulassung weitere Ermittlungen oder Prüfungen erforderte, die das Verfahren verzögerten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.10.1993 - 2 S 2689/91 - juris Rn. 29; OVG NRW, Beschl. v. 30.10.2000 - 5 A 291/00 - juris Rn. 33; BayVGH, Beschl. v. 03.11.2003 - 22 ZB 03.2451 - juris Rn. 17).

  • VG Sigmaringen, 06.12.2023 - 6 K 1929/21

    Soldatenrecht; verlangte Erstattung von Ausbildungsgeld nach Entlassung; Hinweise

    Daher kann auch offen bleiben, ob dieser erstmals in der mündlichen Verhandlung gestellte Verpflichtungsantrag ein ?aliud' zu dem auf Aufhebung der gesamten Rückforderung gerichteten Hauptantrag dargestellt (so wohl VG Ansbach, Urteil vom 19. Juli 2021 - AN 2 K 20.01510 -, juris Rdnr. 41) und in diesem Falle als nachträgliche Eventualklagehäufung im Sinne des § 44 VwGO auch die Voraussetzungen des § 91 Abs. 1 VwGO erfüllt hätte (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 3. November 2003 - 22 ZB 03.2451 -, NVwZ-RR 2004, 224 [226]; VG Stuttgart, Urteil vom 25. Januar 2022 - 2 K 2277/19 -, juris Rdnr. 88).
  • VG Stuttgart, 25.01.2021 - 2 K 2277/19

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Präklusion; Verspätete

    Die nachträgliche Einbeziehung eines zusätzlichen Klagebegehrens, die zu einer Eventualklagehäufung im Sinne des § 44 VwGO führte, ist an die Voraussetzungen des § 91 VwGO gebunden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.11.2003 - 22 ZB 03.2451 - juris Rn. 17).

    Die Sachdienlichkeit ist in der Regel zu verneinen, wenn der Rechtstreit ohne die Berücksichtigung des nachträglichen Hilfsantrags bereits entscheidungsreif wäre, während dessen Zulassung weitere Ermittlungen oder Prüfungen erforderte, die das Verfahren verzögerten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.10.1993 - 2 S 2689/91 - juris Rn. 29; OVG NRW, Beschl. v. 30.10.2000 - 5 A 291/00 - juris Rn. 33; BayVGH, Beschl. v. 03.11.2003 - 22 ZB 03.2451 - juris Rn. 17).

  • VG Berlin, 01.03.2019 - 1 K 441.16

    Rigaer Straße: Klage gegen Polizeieinsatz von 2016 ist unzulässig

    Dies gilt insbesondere, wenn eine Behandlung des Streitgegenstandes die Entscheidung über die Klage erheblich verzögern würde (vgl. VGH München, Beschluss vom 3. November 2003 - 22 ZB 03.2451, juris Rn. 17).
  • VG Arnsberg, 10.06.2014 - 4 L 867/13

    Untersagung der Veröffentlichung eines Berichts über die Umweltinspektion in

    vgl. hierzu Kopp/Schenke, VwGO, 19. Auflage 2013, § 91 Rdnr. 2; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Beschluss vom 3. November 2003 - 22 ZB 03.2451 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 2004, 224 (226).
  • OLG Nürnberg, 01.08.2013 - 4 W 1247/13

    Rechtsweg für ein selbständiges Beweissicherungsverfahren auf Feststellung von

    Auf welche rechtlichen Gesichtspunkte der behauptete Anspruch gestützt werden könnte, ist nicht bei der Bestimmung des Streitgegenstandes, sondern erst im Rahmen der Begründetheitsprüfung zu erörtern (BayVGH 22 ZB 03.2451 Rn 15 zitiert nach juris).
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